🐎🔍 Pferdeherpes jetzt meldepflichtig – mehr Transparenz für mehr Sicherheit
🐎 PRESSEMITTEILUNG
Pferdeherpes jetzt meldepflichtig – mehr Transparenz für mehr Sicherheit
Neue Regelung seit März 2026 stärkt den Schutz von Pferdebeständen in Deutschland
Friedrichshafen, Mai 2026 – Gute Nachrichten für den Pferdesport: Seit März 2026 sind das Equine Herpesvirus Typ 1 (EHV‑1) sowie die Equine Influenza offiziell meldepflichtig. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die bislang unzureichende Datenlage und schafft mehr Transparenz im Umgang mit diesen gefürchteten Infektionskrankheiten.
🔍 Mehr Überblick über das Infektionsgeschehen
Bisher lag es im Ermessen der Stallbetreiber, ob sie Krankheitsfälle öffentlich machen. Die neue Regelung sorgt nun dafür, dass Tierärzte und Labore Ausbrüche verpflichtend an die Veterinärämter melden.
Ziel ist es, die Entwicklung von Seuchen besser nachvollziehen zu können und frühzeitig reagieren zu können. Die Daten werden zentral erfasst und unterstützen Behörden dabei, das Krankheitsgeschehen kontinuierlich zu überwachen.
🛑 Meldepflicht ist nicht gleich Bekämpfungspflicht
Wichtig: Die Meldepflicht dient in erster Linie der Überwachung – nicht automatisch der direkten Bekämpfung. Maßnahmen wie Quarantäne können von den zuständigen Behörden individuell angeordnet werden.
💡 Ein wichtiger Schritt für den Pferdesport
Die Einführung der Meldepflicht wird von Fachleuten als sinnvoller Schritt bewertet. Sie schafft mehr Offenheit, hilft dabei, Infektionsketten besser zu verstehen und stärkt langfristig die Gesundheit der Pferdebestände.
💉 Impfung bleibt empfohlen
Eine Impfung gegen Herpes ist weiterhin möglich, jedoch aktuell nicht verpflichtend. Experten betonen dennoch ihre Bedeutung für den Schutz der Tiere und die Eindämmung von Ausbrüchen.
🐴 Fazit:
Mehr Transparenz, bessere Datengrundlage und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Sicherheit im Pferdebestand – die neue Meldepflicht setzt ein klares Zeichen für verantwortungsvollen Umgang im Pferdesport.


